Garantiebedingungen
Kemppi Schweißmaschinen wurden für den Einsatz in der gewerblichen Industrie entwickelt und getestet. Für sie
gilt eine beschränkte weltweite Garantie, wie unten ausgeführt. Diese beschränkte weltweite Garantie
(„Garantie”) gilt für neue, elektrisch betriebene Produkte mit Kemppi-Seriennummer, die am oder nach dem 1.
Juli 2010 verkauft wurden, sowie für ausgewählte Originalteile von Kemppi-Schweißmaschinen, die unten im
Abschnitt „Gültigkeit” aufgeführt sind (nachfolgend die „Produkte” benannt), sofern von einem KemppiVertreter keine anderslautende schriftliche Information erfolgt.
Diese Garantie wird von Kemppi Oy (nachfolgend „Kemppi“ oder „Hersteller“ bezeichnet) gewährt und gilt
zwischen Kemppi und einem Unternehmenskunden, der ein Produkt direkt von Kemppi oder von einem
Kemppi-Vertragshändler erworben hat (ein solcher Kunde wird im folgenden „Kunde“ und Kemppi und/oder
Kemppi-Vertragshändler werden beide „Wiederverkäufer“ bezeichnet). Eine Liste aller Kemppi-Vertragshändler
finden Sie auf warranty.kemppi.com.
Diese Garantie gilt nicht für Endverbraucher. Mögliche Garantien für Endverbraucher werden vom
Wiederverkäufer oder Lieferanten des Produkts gewährt. Diese Garantien sind auf die vereinbarten Richtlinien
und Bedingungen beschränkt. Falls ein Wiederverkäufer oder Lieferant eine über diese Garantie hinausgehende
Garantie anbietet, ist Kemppi unter keinen Umständen für Rechte, Verpflichtungen, Handlungen oder
Unterlassungen, die über den Rahmen dieser Garantie hinausgehen, oder für Eigenschaften, Defekte, Fehler
oder Ausfälle, die nicht von dieser Garantie abgedeckt sind, haftbar.
Sie tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft.
Gültigkeit
Kemppi garantiert, dass seine Produkte bei normaler Verwendung für den im Folgenden separat
für jede Produktkategorie festgelegten Garantiezeitraum (der jeweils einen separaten
„Garantiezeitraum” bildet) frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.
a) Bedienpanele, FastSteel-Schweißmaschinen und Maschinen für das mechanisierte
Schweißen
Für diese Produkte beträgt der maximale Garantiezeitraum 2 Jahre (im Einschichtbetrieb)
oder 1 Jahr (im Zweischichtbetrieb) ab dem Datum der Registrierung des Produkts im
Extranetsystem des Herstellers. Damit der volle Garantiezeitraum wirksam wird, muss die
Registrierung durch den Wiederverkäufer innerhalb eines Jahres ab Lieferung des Produkts
durch den Hersteller an den Wiederverkäufer oder Lieferanten erfolgen. Andernfalls wird der
Garantiezeitraum entsprechend gekürzt.
b) Stromquellen, Drahtvorschubgeräte und Kühleinheiten
Für diese Produkte beträgt der maximale Garantiezeitraum 3 Jahre (im Einschichtbetrieb)
oder 1,5 Jahre (im Zweischichtbetrieb) ab dem Datum der Registrierung des Produkts im
Extranetsystem des Herstellers. Damit der komplette Garantiezeitraum wirksam wird, müssen
die folgenden Bedingungen erfüllt werden:
(i) Die Registrierung im Extranetsystem des Herstellers muss durch den
Wiederverkäufer innerhalb eines Jahres ab Lieferung des Produkts durch den
Hersteller an den Wiederverkäufer erfolgen,
(ii) der Kunde muss das Produkt im Online-Kundenregistrierungssystem des Herstellers
innerhalb von 2 Monaten ab dem Kaufdatum registrieren,
(iii) das Produkt darf nicht an Dritte vermietet werden und
(iv) es muss eine Originalquittung mit Kaufdatum auf Anfrage verfügbar sein.
Falls die Bedingungen (ii) bis (iv) nicht erfüllt werden, beträgt der maximale Garantiezeitraum
2 Jahre (im Einschichtbetrieb) oder 1 Jahr (im Zweischichtbetrieb) ab dem Datum der
Registrierung des Produkts im Extranetsystem des Herstellers durch den Wiederverkäufer.
Zusätzlich wird bei Nichterfüllung der Bedingung (i) der maximale Garantiezeitraum
entsprechend gekürzt.
c) Selbstverdunkelnde Schweißschutzfilter (ADF), Gebläse-Atemschutzsysteme (PAPR) und
Luftregulierventile
Für diese Produkte beträgt der Garantiezeitraum 2 Jahre ab dem Kaufdatum; die Garantie
wird gegen Vorlage der Originalquittung gewährt.
d) Alle Batterien und Ladegeräte
Für diese Produkte beträgt der Garantiezeitraum 12 Monate ab dem Kaufdatum; die Garantie
wird gegen Vorlage der Originalquittung gewährt.
Geltungsbereich
Innerhalb des Garantiezeitraums ist der Hersteller verantwortlich für die i) Reparatur oder
den ii) Austausch des defekten Produkts. Der Hersteller kann nach eigenem Ermessen
entscheiden, den Kaufpreis für das defekte Produkt zu erstatten. Das Produkt wird als defekt
betrachtet, wenn es nicht im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den Spezifikationen der
Bedienungsanleitung funktioniert.
Die Garantie deckt sowohl Ersatzteile als auch den von einem autorisierten KemppiServiceanbieter ermittelten Arbeitsaufwand ab. Eine Liste aller autorisierten KemppiServiceanbieter finden Sie auf www.kemppi.com. Der Hersteller übernimmt keine Zahlungen
von Steuern, Abgaben, Transport- und/oder Zollgebühren in Verbindung mit einem
eventuellen Versand des Produkts oder von Ersatzteilen für die Reparatur des Produkts
während des Garantiezeitraums. Derartige Zahlungen werden vom Kunden übernommen.
Falls der Hersteller derartige Kosten in Bezug auf den Rückführungsaufwand begleichen
muss, werden diese Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Wird ein Produkt oder ein Teil
ausgetauscht, gehen alle Austauschteile in das Eigentum des Kunden und alle
ausgetauschten Teile in das Eigentum des Herstellers über. Im Falle einer Rückerstattung
muss das Produkt an den Hersteller zurückgegeben werden (falls der Hersteller dies
zusätzlich verlangt) und geht in das Eigentum des Herstellers über.
Tritt ein Garantiefall ein, muss der Kunde umgehend Kontakt mit einem autorisierten
Kemppi-Serviceanbieter aufnehmen. Die Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten
im Rahmen des Produktversands zum nächstgelegenen, autorisierten KemppiServiceanbieter sind vom Kunden zu tragen (nächstgelegener Standort siehe
www.kemppi.com). Bei Rücksendung eines Produkts zwecks Reparatur oder Austauschs im
Rahmen der Garantie muss der Kunde als Voraussetzung für einen durch den Hersteller
genehmigten Garantieantrag einen schriftlichen Bericht mit einer Beschreibung der
Einsatzbedingungen vorlegen. Ehe der Hersteller einen Garantieanspruch akzeptiert, ist er
außerdem berechtigt, weitere Informationen über die Einsatzbedingungen des Produkts zu
erfragen. Der Kunde ist berechtigt, das Produkt von einem autorisierten KemppiServiceanbieter reparieren zu lassen. Die Gültigkeit des Garantiezeitraums für das Produkt
kann im Extranetsystem des Herstellers überprüft werden. Es wird jedoch empfohlen, dass
der Kunde dem autorisierten Kemppi-Serviceanbieter den Kaufbeleg und/oder das
Registrierungsdokument vorlegt. Außerdem muss die Seriennummer des Produkts zur Zeit
der Geltendmachung des Garantieanspruchs lesbar sein (die Seriennummer befindet sich auf
dem Typenschild des Produkts).
Garantiebeschränkungen
Diese Garantie deckt Folgendes NICHT ab:
1. Defekte aufgrund normaler Abnutzung und Verschleiß, Nichteinhaltung der Betriebsund Wartungsvorschriften, Anschluss an eine unkorrekte oder fehlerhafte
Netzstromversorgung (einschließlich außerhalb der Gerätespezifikationen liegender
Spannungsspitzen), unkorrektem Gasdruck oder Überlastung sowie Transport- oder
Lagerschäden, Feuer oder Schäden durch natürliche Ursachen wie z. B. Blitzeinschlag
oder Überschwemmung.
2. Ausgaben für Fehlerbeseitigung, direkte oder indirekte Reisekosten, Spesen oder
Unterbringungskosten.
3. Schweißmasken, Schweißbrenner und deren Verbrauchsmaterialien, Fernregler, Kabel,
Vorschubrollen und Führungsrohre der Drahtvorschubgeräte.
Die Garantie erlischt, wenn Schweißbrenner anderer Hersteller mit dem Produkt verwendet
werden. Ebenso erlischt die Garantie, wenn am Produkt ohne vorherige, schriftliche
Genehmigung des Herstellers Veränderungen vorgenommen werden, wenn unter
Verwendung von Ersatzteilen oder Verbrauchsmaterialien anderer Hersteller Reparatur- oder
Wartungsarbeiten am Produkt durchgeführt worden sind, wenn die für das Produkt
vorgeschriebene Wartung unterlassen wurde oder wenn die Reparatur nicht von einem
autorisierten Kemppi-Serviceanbieter durchgeführt worden ist.
Wenn die Fehlersuche ergibt, dass der Defekt nicht unter die Garantie fällt, werden die
anschließenden Reparaturarbeiten nicht von der Garantie abgedeckt, und der Hersteller oder
der Kemppi-Serviceanbieter kann eine Erstattung der Reparaturkosten verlangen. Der
Hersteller übernimmt keinesfalls die Haftung für Dritte oder Aufwendungen bzw. Kosten, die
den ursprünglichen Kaufpreis des Produkts übersteigen, sowie für jegliche indirekte oder
Folgeaufwendungen bzw. -kosten.
Im gesetzlich höchstzulässigen Umfang hat der Hersteller bezüglich der Produkte keine
weiteren Verpflichtungen, die über die in dieser beschränkten Garantie formulierten
hinausgehen. Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang stellt diese Garantie das
einzige und ausschließliche Rechtsmittel bei Fehlern an den Produkten dar, und der
Hersteller schließt hiermit ausdrücklich alle weiteren Garantien aus, ob ausdrücklich oder
konkludent, einschließlich Garantien bezüglich der Marktgängigkeit oder der Eignung für
einen bestimmten Zweck. Keinesfalls übernimmt der Hersteller die Haftung für beiläufig
entstandene Schäden, Folgeschäden, Schadenersatz oder Konventionalstrafen, einschließlich
aber nicht beschränkt auf Ertragsausfälle oder andere indirekte Schäden oder Verluste. Wenn
der Hersteller gesetzliche oder konkludente Garantien nicht rechtmäßig ausschließen kann,
gelten solche Gewährleistungen im gesetzlich zulässigen Umfang nur für die Dauer dieser
Garantie und nur bis zur Reparatur bzw. dem Austausch nach alleinigem Ermessen des
Herstellers.
Garantiezeitraum nach der Garantiereparatur/Ersatzteilgarantie
Nach einer Reparatur im Rahmen der Garantie, die von einem autorisierten KemppiServiceanbieter durchgeführt wurde, entspricht der verbleibende Garantiezeitraum des
reparierten oder ausgetauschten Produkts oder des Teils dem verbleibenden
Garantiezeitraum des ursprünglichen Produkts. Falls separat gekauft, gilt für Ersatzteile ein
Garantiezeitraum von sechs (6) Monaten.
Geltendes Recht und Behandlung von Streitigkeiten
Diese Garantiebedingungen unterliegen finnischem Recht, ausschließlich dessen
Kollisionsvorschriften sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge
über den internationalen Warenkauf, und werden dementsprechend ausgelegt.
Jegliche Vertragsstreitigkeiten werden primär durch Verhandlungen beigelegt. Sollten Kunde
und Hersteller die Streitigkeit nicht durch Verhandlungen beilegen können, werden alle
Streitigkeiten oder Ansprüche, die aus diesen Garantiebedingungen erwachsen oder die auf
Nichteinhaltung, Kündigung oder die Gültigkeit derselben zurückzuführen sind, von einem
Schiedsgericht in Helsinki gemäß der Schiedsgerichtsbestimmungen der finnischen
Handelskammer endgültig beigelegt. Die Anzahl der Schiedsmänner beträgt eins (1), der Sitz
des Schiedsgerichts ist Helsinki, Finnland, und die Verfahrenssprache ist Finnisch.