Willkommen im Schweißerladen !
Dein Onlineshop rund um das Thema Schweißen !
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Getreu nach dem Motto: SCHNELL UNKOMPLIZIERT UND FACHKUNDIG
zählt seit Anfang der 1990 Jahre die Reparatur von Schweiß- und Schneidgeräten sowie Schweißbrennerreparaturen zur Kernkompetenz unseres Unternehmens. Unser Team ist in regelmäßigen Abständen zur Service-Schulung der einzelnen namenhaften Hersteller, um immer auf die neusten Technologien in der Schweißtechnik schnell und effizient im Sinne unserer Kunden reagieren zu können.
DIN EN 1090 – ab Juli 2014:
Die neue DIN EN 1090 ändert Grundlegendes für Hersteller von
Bauteilen aus Stahl und Aluminium für Hoch- und Tiefbauten.
Ab dem 1. Juli 2014 dürfen Aufträge für Metallbauten nur noch an Betriebe vergeben werden,
die von einer anerkannten Stelle geprüft und zertifiziert sind.
Denn dann ist in Europa eine CE-Kennzeichnung für alle Stahl- und Aluminiumtragwerke verpflichtend.
Kern der DIN EN 1090 ist die Einführung, Dokumentation und Aufrechterhaltung eines Qualitätsmanagementsystems zur
werkseigenen Produktionskontrolle (WPK), dass den gesamten Herstellungsprozess im Unternehmen vom Auftragseingang
bis zur Auslieferung erfasst.
Aufbau der Norm:
Teil 1 – Regelung des CE-Konformitätsnachweisverfahrens für tragende Bauteile
Teil 2 – Technische Regeln für die Herstellung von Stahltragwerken
Teil 3 – Technische Regeln für die Herstellung von Aluminiumtragwerken
Die Frage die sich nun stellt, wie oft muss ein Schweißgerät validiert werden!
Die EN 1090 verlangt keine jährliche Kalibrierung der Schweißgeräte oder ihrer Anzeigen. Der Anwender bestimmt die Häufigkeit, die allerdings nicht die Überwachungsintervalle der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) überschreiten können. Wir empfehlen, alle Messgeräte, die das Schweißergebnis beeinflussen können, regelmäßig überprüfen zu lassen. Die Dokumentation der Wartung und Überprüfung müssen
zwingend aufbewahrt werden.
Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 ehemals (BGV A3) fordert die
sicherheitstechnische Überprüfung Ihrer Schweißanlage.
Eine Prüfung entsprechend der Verwendung und nach jeder Instandsetzung
Ihrer Schweißanlage muss sein!
Wer dieses Gesetz umgeht oder nicht einhält, muss mit Strafe rechnen.
So steht es in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 ehemals (BGV A3) geschrieben.
Denn nur die fachgerechte Prüfung mit einem computergesteuertem Prüfgerät
gibt Ihnen als Betreiber einer Schweißanlage rechtliche Rückendeckung. Laut Herstellerempfehlung
ist unbedingt die E-VDE 0544-4 anzuwenden.
Eine Prüfung nach VDE 0702 ist ungeeignet. Denn sie ist nur für elektrische Verbraucher gültig,
nicht aber für Stromquellen ( Schweißgeräte sind Stromquellen).
Konkret: Eine Prüfung nach E-VDE 0701/0702 ist vergeudetes Geld!
Wir helfen beim Frühjahrsputz!
Jetzt zu der DGUV V3 (elektrotechnische Überprüfung) Ihrer Schweißgeräte eine Reinigung mit Trockeneis buchen!
Vorteile:
Einführungspreis: 23,- € Mehrpreis zur herkömmlichen Reinigung. Bei Fragen rufen Sie uns gern an.
noch im Aufbau
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