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STAHLWERK 4er Set Magnet-Schweißwinkel 11,3 kg

4569

Zusätzliche Information

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GTIN: 4260746545692
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Beschreibung

Die praktischen Magnet-Schweißwinkel eignen sich mit einer Haftkraft von 11,3 kg | 25 lbs ideal zum Positionieren von Werkstücken bei allen Löt- und Schweißarbeiten. Die Schweißmagnete sind durch ihre verschiedenen Winkel (45° | 90° | 135°) vielseitig einsetzbar und unverzichtbar in jeder Werkstatt.

Der Magnetwinkel ist das ideale Hilfsmittel für Schweißer, Schlosser oder Handwerker und ersetzt in vielen Fällen die dritte Hand. Die robusten Schweißpositionierer sind geeignet für Schweißverfahren wie WIG | MIG MAG | ARC | MMA | FLUX.

Funktionen

  • Die praktischen Magnet-Schweißwinkel eignen sich mit einer Haftkraft von 11,3 kg | 25 lbs ideal zum Positionieren von Werkstücken bei allen Löt- und Schweißarbeiten.
  • Die Schweißmagnete sind durch ihre verschiedenen Winkel (45° | 90° | 135°) vielseitig einsetzbar und unverzichtbar in jeder Werkstatt.
  • Der Magnetwinkel ist das ideale Hilfsmittel für Schweißer, Schlosser oder Handwerker und ersetzt in vielen Fällen die dritte Hand.
  • Die robusten Schweißpositionierer sind geeignet für Schweißverfahren wie WIG | MIG MAG | ARC | MMA | FLUX.
  •  Nutzen Sie die Schweißwinkel ausschließlich zum Heften oder Punktschweißen. Thermische Belastung kann die Schweißpositionierer beschädigen. Entfernen Sie die Schweißmagnete, bevor Sie mit dem Durchschweißen beginnen.

Lieferumfang

  • 4 x Magnet-Schweißwinkel 11,3 kg | 25 lbs

Garantiebedingungen der STAHLWERK Schweissgeräte GmbH

Die STAHLWERK Schweissgeräte GmbH gewährt allen Kunden, die unmittelbar von STAHLWERK Schweissgeräte GmbH Produkte der Marke STAHLWERK erwerben, zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelansprüchen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine siebenjährige Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB nach Maßgabe der folgenden Garantiebedingungen.

  1. Garantiegeber

Garantiegeber ist das Unternehmen:

STAHLWERK Schweissgeräte Deutschland GmbH
Mainstraße 4
53332 Bornheim
Telefon: +49 (0)228 24331713
Telefax: +49 (0)228 24331723
E-Mail: info@stahlwerk-schweissgeraete.de
www.stahlwerk-schweissgeraete.de

Die Garantie ist gegenüber dem Garantiegeber geltend zu machen.

  1. Persönlicher Geltungsbereich

Die Garantie gilt für Unternehmer und Verbraucher sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts gleichermaßen.

  1. Räumlicher Geltungsbereich

Die Garantie gilt weltweit.

  1. Dauer und Beginn der Garantie

Die Garantiezeit beträgt sieben Jahre und beginnt mit Erhalt der Ware. Beispiel: Erhalt der Ware am 30.06.2020. Beginn der Garantiezeit: 30.06.2020. Ende der Garantiezeit: 29.06.2027.

  1. Abgrenzung zu Garantieversprechen bis 31.12.2019

Die siebenjährige Garantie gilt nur für Produkte der Marke STAHLWERK, die ab dem 01.01.2020 durch die STAHLWERK Schweissgeräte GmbH ausgeliefert wurden. Für bis zum 31.12.2019 durch die STAHLWERK Schweissgeräte GmbH ausgelieferte Produkte gilt die damalige fünfjährige Garantie fort, welche abgesehen von der Garantiezeit den gleichen Inhalt hat, wie die jetzige siebenjährige Garantie.

  1. Sachlicher Geltungsbereich

(1) Die Garantie erstreckt sich auf sämtliche Produkte der Marke STAHLWERK, mit Ausnahme von Verschleißteilen. Für letztere gilt die Garantie auch dann nicht, wenn sie nicht als Zubehör eines Produkts zusammen mit diesem, sondern einzeln erworben werden.

Ein Verschleißteil im Sinne dieser Garantiebedingungen ist eine Komponente oder ein Bauteil eines Werkzeugs, Geräts, einer Maschine oder eines Systems, das im normalen Betrieb durch mechanische, thermische, chemische oder andere Beanspruchungen einem kontinuierlichen Abnutzungsprozess unterliegt und regelmäßig ausgetauscht werden muss, um die Funktion und/oder Sicherheit des Werkzeugs, Geräts, der Maschine oder des Systems zu gewährleisten.

Beispiele für Verschleißteile bei Schweißgeräten sind Schlauchpakte oder Massezangen, Massekabel, Brennerkappen, Dichtungen, Elektroden, Schutzgasfilter, Spannhülsen, Stromdüsen und Keramikdüsen. Keine Verschleißteile bei Schweißgeräten sind z.B. die Platine und der Inverter.

Beispiele für Verschleißteile bei Kompressoren sind Filter, Dichtungen, Druckschalter, Schnellkupplungen und Ventile.

(2) Nicht von der Garantie umfasst sind leichte äußerliche Beschädigungen, wie sie als normale Gebrauchsspuren bei bestimmungsgemäßer Verwendung mit der Zeit entstehen können, soweit sie die Gebrauchstauglichkeit des Produkts nicht beeinträchtigen, sondern lediglich das Erscheinungsbild, wie zum Beispiel Kratzer oder leichte Dellen am Gehäuse eines Schweißgerätes.

  1. Inhalt des Garantieanspruches

Die Garantie gewährt einen Anspruch auf kostenlose Reparatur etwa beschädigter Teile, die von der Garantie umfasst sind.

  1. Nachlieferungsbefugnis

Die STAHLWERK Schweissgeräte GmbH ist berechtigt, anstelle der Reparatur ein neues Gerät zu liefern. In diesem Fall kann Stahlwerk im Gegenzug die Herausgabe des alten Gerätes verlangen.

  1. Ersetzungsbefugnis bei Auslaufmodellen

Wird ein baugleiches Gerät im Zeitpunkt der Geltendmachung des Garantiefalles von der STAHLWERK Schweissgeräte GmbH oder dem Hersteller des Gerätes nicht mehr vertrieben, so ist die STAHLWERK Schweissgeräte GmbH anstelle der Nachlieferung berechtigt, dem Kunden in Erfüllung seines Garantieanspruches ein den technischen Anforderungen des Gerätes voll entsprechendes, gleichwertiges oder höherwertiges, nicht baugleiches Gerät zu liefern.

Für die Gleichwertigkeit kommt es nicht auf den Wiederbeschaffungswert im Zeitpunkt des Garantiefalles, sondern auf den Wert im Zeitpunkt des Kaufes an.

  1. Ausschluss weitergehender Ansprüche aus der Garantie, insbesondere auf Schadenersatz

Weitergehende Ansprüche aus der Garantie bestehen nicht. Insbesondere bestehen keine Ansprüche auf Schadenersatz und hierbei insbesondere nicht auf den Ersatz von Folgeschäden.

  1. Verhältnis zu gesetzlichen Ansprüchen sowie sonstigen vertraglichen Ansprüchen

Die Garantie gilt zusätzlich zu den gesetzlichen und vertraglichen Mängelansprüchen. Diese werden durch die Garantie in keiner Weise eingeschränkt. Auch alle übrigen gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche werden durch die Garantie in keiner Weise eingeschränkt. Dies gilt insbesondere für etwaige Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

  1. Geltendmachung

Die Garantie ist geltend zu machen, indem das Reparaturverlangen in beliebiger Form, also z.B. mündlich, fernmündlich, in Textform oder schriftlich an die STAHLWERK Schweissgeräte GmbH gerichtet wird und der Kaufgegenstand an die STAHLWERK Schweissgeräte GmbH übersandt wird. Zur Wahrung der Garantiefrist (= Ende der Garantiezeit, siehe oben Ziffer 4) reicht der Zugang des Reparaturverlangens innerhalb der Garantiefrist aus, wenn der Kaufgegenstand im Anschluss STAHLWERK Schweissgeräte GmbH innerhalb von einer Woche nach dem Ende der Garantiezeit zugeht.

  1. Versandkosten

Die Kosten des Versandes zu STAHLWERK Schweissgeräte GmbH trägt der Kunde. Die Kosten der Rücksendung von STAHLWERK Schweissgeräte GmbH zu dem Kunden trägt STAHLWERK vorbehaltlich der im nächsten Absatz geregelten Ausnahme.

Weicht der Sitz des Käufers im Zeitpunkt des Garantiefalles von seinem Sitz im Zeitpunkt des Kaufes ab, und liegt der Sitz im Zeitpunkt des Garantiefalles nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Norwegen oder der Schweiz, so trägt die STAHLWERK Schweißgeräte GmbH nur die Kosten der Rücksendung, die entstehen würden, wenn eine Rücksendung an den Sitz des Käufers im Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses erfolgen würde. In diesem Fall kann die STAHLWERK Schweissgeräte GmbH die Rücksendung von der vorherigen Erstattung der Mehrkosten durch den Käufer abhängig machen.

  1. Geltung der Garantie auch bei einfacher Fahrlässigkeit des Kunden

Die Garantie gilt auch, wenn der Garantiefall durch ein einfach fahrlässiges Verhalten des Kunden herbeigeführt wurde. Einfache Fahrlässigkeit, liegt vor, wenn eine Beschädigung des Kaufgegenstandes dadurch herbeigeführt wird, dass die notwendige Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen wird, die von einer durchschnittlich vernünftigen Person in der gleichen Situation erwartet werden kann.

  1. Ausschluss der Garantie

Die Garantie gilt auch bei Beschädigung oder Zerstörung des Kaufgegenstandes durch höhere Gewalt. Höhere Gewalt ist ein unvorhersehbares, unvermeidbares und von außen kommendes Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhindert werden kann, z.B. eine Naturkatastrophe, wie etwa eine Flutkatastrophe oder ein Blitzschlag.

  1. Ausschluss der Garantie

Die Garantie ist ausgeschlossen, wenn der Mangel durch einen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Umgang mit dem Kaufgegenstand entstanden ist. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn eine Person die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht lässt, indem nicht beachtet wird, was sich auch einer unachtsamen Person hätte aufdrängen müssen. Dazu zählt z.B. die Nichtbeachtung deutlich hervorgehobener Sicherheitshinweise in einer mitgelieferten Bedienungsanleitung in deutscher Sprache oder der Fall, dass eine solche Bedienungsanleitung überhaupt nicht zur Kenntnis genommen wird.

Technische Daten

Bezeichnung STAHLWERK 4er Set Magnet-Schweißwinkel
Haftkraft 11,3 kg | 25 lbs
Abmessung 95 x 95 x 14 mm
Winkel 45° | 90° | 135°
Hersteller: STAHLWERK Schweissgeräte GmbH mit Sitz in Bornheim Mainstraße 4 53332 Deutschland.Verantwortliche Person: Alexander Hamann per Mail info@stahlwerk-schweissgeraete.de oder telefonisch unter +49 228 24331713.